Das Schweizerische Markenschutzgesetz MSchG
Marken: Allgemeine Bestimmungen
Marken: Garantiemarke und Kollektivmarke
Marken: Eintragung der Marken
Marken: Internationale Markenregistrierung
Herkunftsangaben
Rechtsschutz
Schlussbestimmungen
Über das Markenschutzgesetz (MSchG)
Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Das Markenschutzgesetz ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. April 1993. Die offizielle Abkürzung ist MSchG. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.